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   BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73   

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BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73 (https://dejure.org/1974,1162)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1974 - II C 17.73 (https://dejure.org/1974,1162)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1974 - II C 17.73 (https://dejure.org/1974,1162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Probebeamte - Mangelnde Leistungen; Nichteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 853
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73
    Es sei im übrigen kein überzeugender Grund ersichtlich, in dieser Hinsicht die drei Entlassungsmöglichkeiten des § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SBG unterschiedlich zu behandeln und dem Dienstherrn nur bei Entlassungen wegen Dienstvergehens (Nr. 1) und wegen Auflösung oder Umbildung von Behörden (Nr. 3) eine Überschreitung der Statusfrist zuzubilligen (zu vgl. BVerwGE 26, 228 [231]; Ule a.a.O. § 23 BRRG RdNr. 7; Plog-Wiedow a.a.O.; Schütz-Ulland a.a.O. RdN 3 zu § 9 LBG NW).

    Ein solcher Beamter auf Probe kann noch nach Ablauf der für die Probestatusdienstzeit vorgesehenen Frist entlassen werden, wenn dies wegen der Durchführung des Untersuchungsverfahrens nicht früher möglich war; das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1967 (BVerwGE 26, 228 [232]) wie folgt begründet:.

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73
    Jedoch müsse im Interesse und zum Schütze des betroffenen Beamten gefordert werden, daß der Dienstherr sich nach Ablauf der Probezeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, über die Bewährung des Beamten schlüssig werde und bei negativer Beurteilung die Entlassung einleite und durchführe (zu vgl. u.a. BVerwGE 19, 344 [347]; Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Juni 1962 - II OVG A 77/61 - [ZBR 1962, 324]; Schütz-Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 11 a zu § 34 LBG NW; Juncker-Barth Anm. 4 zu § 13 SBG; a.M. Müller ZBR 1963, 170).

    Dazu gehöre aber, wie sich aus § 7 Abs. 4 SLVO in Verbindung mit § 12 Nr. 3 SBG eindeutig ergebe, auch die Bewährung in der - gegebenenfalls verlängerten - Probezeit (BVerwGE 19, 344 [348]; Fischbach, Bundesbeamtengesetz 3. Aufl., Anm. II zu § 9).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73
    Entsprechendes - der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts spricht in diesen Fällen von einer "Hemmung" des Ablaufs der Frist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972, BVerwGE 41, 75 [80]) - muß hier gelten, dies um so mehr, als die Erfüllung der Pflicht zur Anhörung des betroffenen Beamten und des Hauptpersonalrats allein den Interessen des Beamten dient, dem durch die Erfüllung dieser Pflichten die Chance eröffnet wird, daß der Dienstherr die Entlassungsabsicht aufgibt.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Für den Kläger konnte an der ihm bekannten Entlassungsabsicht des Beklagten zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel bestehen (vgl. auch Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - ).
  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105

    Umwandlung eines Probebeamtenverhältnisses in ein solches auf Lebenszeit,

    Zum anderen beruhten sie auf einem Verhalten, das der Klägerin zugerechnet werden muss, nämlich dem Antrag ihrer Bevollmächtigten auf Fristverlängerung und der - trotz wiederholter Aufforderung - erst am 26. Januar 2024 erfolgten Vorlage ihrer Vollmacht (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1974 - II C 17.73 - BeckRS 1974, 31305624; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Stand November 2023, § 23 BeamtStG Rn. 158).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Sie belegt jedoch zum einen, daß der Ablauf der Statusdienstzeit nicht etwa einen absoluten Endpunkt in dem Sinne setzt, daß von da an die Beendigung des Beamten- oder Richterverhältnisses auf Probe nach den insoweit geltenden besonderen Regelungen von vornherein ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch BVerwGE 19, 344, 347 f. und BVerwG Urteil vom 25. April 1974 - II C 17.73 - DÖV 1974, 853 f.).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung ist die unter Hinweis auf die fünf Jahre überschreitende Probezeit und auf das Urteil des beschließenden Senats vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - (DÖV 1974, 853) gestellte Frage, "ob eine Beurlaubung mit Dienstbezügen und die unberechtigte Verdächtigung der Dienstunfähigkeit eine Fristverlängerung, die mehr als wenige Monate beträgt, rechtfertigen könne".
  • BVerwG, 01.09.1988 - 2 B 105.88

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Berücksichtigung von erst nach

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - (Buchholz 232 § 31 Nr. 20) ab.
  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 26, 228 [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65]; vgl. auch Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - , Beschluß vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 184.81 - Fürst, GKÖD I, K § 9 Rz 15; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 11 Rz 7) ist geklärt, daß ein Beamter auch nach Ablauf der "Statusdienstzeit" gemäß § 9 Abs. 2 BBG entlassen werden kann, wenn er vor Ablauf dieser Frist ein Dienstvergehen im Sinne dieser Vorschrift begangen hat und wenn eine Entlassung wegen des zwingend vorgeschriebenen Untersuchungsverfahrens (§ 126 Abs. 1 Satz 1 BDO) nicht früher möglich war.
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 3 ZB 10.544

    Entlassung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Nachdem seitens des Beklagten die Einwendungen geprüft worden waren und der Präsident des Landgerichts B... den Widerspruch gegen die Beurteilung vom 12. April 2006 mit Widerspruchsbescheid vom 11. August 2006 zurückgewiesen hatte, wurde der Kläger umgehend mit Verfügung des Präsidenten des Oberlandesgerichts B... vom 17. August 2006, gestützt auf Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayBG (a.F.), entlassen (s. auch BVerwG vom 25.4.1974, Az. II C 17.73, DÖV 1974, 853).
  • BVerwG, 22.12.1981 - 2 B 115.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch für eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - (Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 20) ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 25. April 1974 - BVerwG II C 17.73 - (DÖV 1974, 853).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 212.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Da sich die Behörde noch nach Ablauf der Probezeit für Entlassung oder Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entscheiden kann (BVerwGE 19, 344 [347 f.]; Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 17.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 20]; Beschlüsse vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 17], vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 B 19.81 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 184.81 -), darf auch die Probezeit innerhalb der dem Dienstherrn je nach den Umständen des Einzelfalles für die Entscheidung über die Entlassung wegen mangelnder Bewährung oder Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingeräumten Bedenkzeit verlängert werden (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1964 - BVerwG 6 C 127.61 - Niedermaier/Pühler, Verordnung über die die Laufbahnen der bayerischen Beamten, § 8 Erl. 21 sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Erl. 2 b, sechster Absatz).
  • BVerwG, 25.01.1980 - 2 CB 25.79

    Entlassung eines Beamten auf Grund der Nichterfüllung einer unmöglichen Pflicht -

  • VGH Hessen, 04.12.1986 - 1 TH 2673/86
  • BVerwG, 08.05.1981 - 2 B 15.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 29.11.1977 - II BA 65/76

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Zuständigkeit für die

  • VG Köln, 14.05.2007 - 19 K 5089/06
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